Englischsprachige

IT-Talente im Ausland einstellen

Ab 1.000 € / Monat

Typische Remote-Positionen für IT Talete

Kostenvergleich: IT Mitarbeiter in Deutschland vs. Georgien

Deutschland

Deutschsprachiger Mitarbeiter
36k Jahresgehalt
  • 20% Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil)
  • Starrer Kündigungsschutz
  • Hoher administrativer Aufwand
  • Unbegrenzt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Georgien

Deutschsprachiger Mitarbeiter
12k Jahresgehalt
  • 2% Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil)
  • 30 Tage Kündigungsfrist
  • Niedriger administrativer Aufwand
  • 10 Tage Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

IT-Talente & Geoarbitrage: Skalieren Sie Ihre Entwicklung ohne Budget-Sprengung

Der IT-Fachkräftemangel in Deutschland treibt Gehälter und Recruiting-Kosten in die Höhe. Mit MyTalent nutzen Sie Geoarbitrage, um hochqualifizierte englischsprachige IT-Spezialisten aus Georgien in Ihr Team zu holen. Sichern Sie sich technische Exzellenz zu Konditionen, die Ihre Roadmap beschleunigen, statt Ihr Budget zu bremsen.

Ihre strategischen Vorteile im Tech-Recruiting:

  • Drastische Reduktion der Burn-Rate: Ein Full-Stack-Entwickler in Deutschland ist unter 70.000 € kaum zu finden. Über MyTalent realisieren Sie Einsparungen von bis zu 60 %, bei gleichzeitig minimalen Lohnnebenkosten (nur 2 % in Georgien).

  • Direkter Zugriff auf Tech-Expertise: Georgien ist ein aufstrebender Tech-Hub. Wir finden für Sie Entwickler (Frontend, Backend, Full-Stack), QA-Ingenieure oder Data Scientists, die sofort einsatzbereit sind.

In drei Schritten zum deutschsprachigen Mitarbeiter im Ausland

Call

Wir besprechen die Anforderungen in einem kostenlosen Erstgespräch.

CVs sichten

Nach zwei Wochen bekommen Sie Profile von uns vorgeschlagen.

Interviews

Sie führen Interviews mit den Kandidaten.

Ergebnis

Ihr neuer Mitarbeiter arbeitet für Sie.

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wir sind in Georgien ansässig. Das örtliche Durchschnittseinkommen liegt bei 785 € pro Monat. (Quelle: Weltbank). Wir empfehlen, mindestens 1.000 € als Einstiegslohn zu bezahlen, der bei guter Leistung entsprechend steigen kann. 

Nein, die Vorschriften des SGB gelten grundsätzlich nur für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (§3 SGB IV). Insofern sind die georgischen und nicht die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden. (Territorialitätsprinzip)

Als georgischer Arbeitgeber sind wir verpflichtet 2% des Bruttolohns an die staatliche Rentenagentur abzuführen. 

Weitere Lohnnebenkosten gibt es nicht.

Das ist möglich und auch empfehlenswert. Unser Büro in Tiflis, Georgien steht Ihnen jederzeit für Bewerbungsgespräche und die Einarbeitung der Mitarbeiter zur Verfügung. 

Die Kündigungsfrist beträgt nach der Probezeit gewöhnlich 30 Tage.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Mitarbeiter über uns als Employer of Record rechtskonform in Georgien zu beschäftigen. Hier finden Sie weitere Informationen. 

Ja, die Übernahme eines Mitarbeiters ist jederzeit möglich.

Das ist grundsätzlich möglich, aber bitte beachten Sie, dass der Mitarbeiter später nicht zwangsläufig auch in Vollzeit zur Verfügung stehen wird.

Das ist grundsätzlich möglich, aber bitte beachten Sie, dass der Mitarbeiter später nicht zwangsläufig auch in Vollzeit zur Verfügung stehen wird.

Gesetzlich vorgeschrieben sind 24 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Im Gegensatz zu Deutschland, wird während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit kein Lohn fortgezahlt. In der Praxis wird eine Anrechnung auf die Urlaubstage vorgenommen.

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ist allgemein anerkannt, dass sowohl der Verleiher (MyTalent) als auch Sie als Entleiher als gemeinsam Verantwortliche gelten. Dementsprechend ist bei Abschluss des Hauptvertrages auch kein sog. Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, sondern ein Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit (auch: Joint Controller Vertrag) gemäß Art. 26 DSGVO abzuschließen. Nachdem von Ihnen als Entleiher vertragsgemäß Daten nach Georgien zu transferieren sein werden, müssen Sie zudem dafür Sorge tragen, dass das von der DSGVO vorgeschriebene Datenschutzniveau eingehalten wird. Dies kann im Verhältnis Verleiher / Entleiher durch den (zusätzlichen) Abschluss sog. EU-Standarddatenschutzklauseln sichergestellt werden. 

Die erforderlichen Dokumente werden Ihnen bei Abschluss des Hauptvertrages von MyTalent zur Verfügung gestellt.

Vertrag zwischen Leiharbeitnehmer und Ihnen

Da die von MyTalent überlassenen Arbeitnehmer ausschließlich aus Georgien heraus tätig werden (sog. „Virtueller Assistent“), müssen Sie auch bei diesen dafür Sorge tragen, dass das von der DSGVO vorgeschriebene Datenschutzniveau eingehalten wird.

Anders als im Verhältnis Verleiher / Entleiher wird dies jedoch nicht durch den Abschluss von EU- Standarddatenschutzklauseln sichergestellt, sondern mittels einer in vergleichbaren Konstellationen von (deutschen) Aufsichtsbehörden anerkannten Garantievereinbarung, die zwischen Ihnen und dem Leiharbeitnehmer abzuschließen ist.

Ein entsprechendes Dokument wird Ihnen bei Abschluss des Hauptvertrages von MyTalent ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Ihre Mitarbeiter haben die Möglichkeit, mit ihrer eigenen Hardware zu arbeiten. Sollte diese jedoch nicht Ihren spezifischen Anforderungen entsprechen, stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Miete: Sie können die benötigte Hardware direkt über uns beziehen.

  • Eigener Versand: Sie senden Ihre eigene Hardware an unser Büro in Tiflis.

Bitte senden Sie die Hardware keinesfalls direkt an den Mitarbeiter. Wir übernehmen für Sie die professionelle Protokollierung der Übergabe vor Ort. Dadurch stellen wir sicher, dass die Hardware jederzeit offiziell erfasst ist und von uns in Ihrem Namen zurückgefordert werden kann.